Spenden

an das Generationenzentrum e.V. sind als Sonderausgaben absetzbar.

Als unabhängige gemeinnützige und mildtätige Einrichtung freuen wir uns auf Ihre Unterstützung. Insbesondere der weitere Ausbau der Betreuungsangebote, aber auch die dauerhafte Sicherstellung des moderaten Beitragsniveaus, ist nur mit Spendengeldern zu bewerkstelligen.

Wie können Sie uns unterstützen?

  • Ihre Sachspenden dienen zur Vervollkommnung der Einrichtung oder zur Renovierung der bestehenden Räumlichkeiten;
  • Ihre Geldspenden tragen dazu bei, dass unser Angebot für Münchner Kinder weiter bestehen und in naher Zukunft ausgebaut werden kann.

Sowohl für Sach- als auch für Geldspenden stellen wir Ihnen gerne eine abzugsfähige Spendenbescheinigung aus. Das Generationenzentrum e.V. ist wegen Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch das Finanzamt München für Körperschaften als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Wenn Sie unsere Arbeit durch steuerbegünstigte Spenden gegen Spendenquittung unterstützen wollen, bitten wir Sie, diese mit dem Vermerk „Spende“ zu versehen und auf unser Spendenkonto bei der Stadtsparkasse München (BLZ 701 500 00, Konto 1000 446 425, IBANDE92701500001000446425 BIC SSKMDEMM) zu überweisen.

Wir sind selbst überzeugte Spender und erlauben uns aus Dankbarkeit, von allen Geldspenden, die wir selbst erhalten, ca. 10% an andere wesensähnliche Organisationen weiter zu geben.

Damit wir Ihnen zu Beginn des folgenden Kalenderjahres auch wirklich eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können, bitten wir Sie, auf dem Überweisungsformular Ihre vollständige Adresse sowie den Verwendungszweck „Spende“ zu vermerken.

Für Ihre freundliche Unterstützung bedanken wir uns bereits im voraus.

Allgemeiner Hinweis:

Aufwendungen für spendenbegünstigte Zwecke können bis zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenem Umfang steuerlich geltend gemacht werden: Dieser umfasst bei Privatpersonen bis 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Für Firmen gelten 4% der Summe aus Umsatz und Personalkosten.

Seit 1.1.2007 gilt ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag. Dort werden sie dann jeweils bis zum Höchstbetrag berücksichtigt.

Kleinspenden bis zu 200 Euro dürfen seit 2007 auch ohne Spendenbescheinigung als Sonderausgaben abgezogen werden. Als Nachweis für die Spende gilt der Überweisungsbeleg.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Generationenzentrum e.V. für eine Spende nur dann eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen darf, wenn der Verein für die geleistete Spende keine Gegenleistung (z. B. in Form von werbewirksamen Hinweisen auf das Unternehmen oder die Produkte des Spenders oder die Nutzung des Vereinsnamens oder -logos durch den Spender) erbringt.